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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. 1. Kaufverträge kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande oder durch Lieferung der im Kaufvertrag, Bestellschein oder Auftragsschein bezeichneten Sache. 2.   Wir   sind   berechtigt   die   Anlieferung   der   bestellten   Ware   täglich   (auch   Samstags   und   Sonntags)   in   der   Zeit   zwischen   6.00   und   22.00   Uhr   durchzuführen.   Der   Auftraggeber   hat die Pflicht in dieser Zeit für eine zügige Abnahme zu sorgen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht trägt er allein die hieraus entstehenden Mehrkosten. 3.   Änderungen   oder   Ergänzungen   der   getroffenen   Vereinbarungen   sind   nur   mit   unserer   schriftlichen   Bestätigung   wirksam.   Dasselbe   gilt   für   mündliche   Vereinbarungen   und Zusagen. 4. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen gelten als neues Angebot, welches erst noch einer Annahme durch uns bedarf. II. In   Fällen   von   Streik,   Aussperrung,   Betriebsstörungen,   höherer   Gewalt,   staatlicher   ein-   und   Ausfuhrbeschränkungen,   die   uns   oder   unsere   Vorlieferanten   betreffen   oder sonstigen,    von    uns    nicht    zu    vertretenden    Behinderungen,    sind    wir    berechtigt,    die    Lieferung    ganz    oder    teilweise    abzulehnen,    ohne    daß    der    Käufer    Ansprüche    auf Schadensersatz geltend machen kann. III. 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Verpackung wird, wenn nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen. 2. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. 3. Beschädigungen auf dem Transport sind vom Empfänger zu reklamieren und vor der Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. IV. Abbildungen und Angaben in Prospekten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd und unverbindlich. Dasselbe gilt für Zusagen in solchen Schriften und Prospekten. Ausschluss   des   Widerrufsrechts   für   individuell   angefertigte   Waren:   Bitte   beachten   Sie,   dass   gemäß   §   355   Abs.   1   BGB   das   gesetzliche   Widerrufsrecht   nicht   für   Verträge   über   die Lieferung   von   Waren   gilt,   die   individuell   angefertigte   Druckprodukte   oder   Auftragsarbeiten   mit   kundenbezogenen   Daten   beinhalten.   Diese   Waren   sind   nicht   vorgefertigt   und werden   nach   den   Vorgaben   des   Kunden   oder   Bestellers   hergestellt,   wobei   der   Kunde   maßgeblich   für   deren   Aussehen,   Inhalt   und   Verwendungszweck   ist,   oder   wenn   sie eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers oder Auftraggebers zugeschnitten sind. V. 1. Etwaige Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. 2. Bei Be- und Verarbeitung, unsachgemäßer Behandlung ( Verstoß gegen Betriebsanleitungen usw. ) und Veräußerung sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 3.   Der   Käufer   hat   mängelbehaftete   Folienstellen   zu   kennzeichnen.   Der   Käufer   hat   darüber   hinaus   dem   Verkäufer   gegenüber   sicherzustellen,   daß   dieser   vorAnerkennung   eines Mangels   den   behaupteten   Schaden   besichtigen   kann.   Im   Falle   des   Gegebenseins   eines   Mangels   wird   nur   die   defekte   Stelle   ersetzt   und   mitder   übrigen   Materialbahn   wieder beidseitig verbunden durch sach- und fachgerechtes Einnähen. Dies stellt keine qualitative Minderung dar. 4.   Sollte   eine   Nachbesserung   fehlschlagen   oder   sie   unmöglich   werden,   kann   Käufer   Rückgängigmachung   des   Vertrages   verlangen.   WeitergehendeAnsprüche,   insbesondere solche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. VI. 1.    Der    Kaufpreis    ist,    sofern    nicht    schriftlich    anders    vereinbart,    sofort    nach    Empfang    der    Ware    ohne    Abzug    zu    entrichten.    Skontovergütungen    bedürfen    besonderer Vereinbarungen, Skontoabzüge sind unzulässig, soweit fällige ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. 2. Verzugszinsen werden in handelsüblicher Höhe berechnet. 3.   Bei   Zahlungsverzug   oder   bei   wesentlicher   Verschlechterung   der   Vermögensverhältnisse   des   Schuldners   sind   wir   berechtigt,   vom   Kaufvertrag   zurückzutreten   und   die Zurückgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluß eines Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen 4. Gerät der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einer Rate länger 10 Tage in Verzug, wird der gesamte Restkaufpreis sofort fällig. 5.   Die   Aufrechnung   mit   Gegenforderungen   des   Käufers   bleibt   ausgeschlossen,   es   sei   denn,   es   handelt   sich   um   unbestrittene   oder   rechtskräftig   titulierte   Zahlungsansprüche, die zur Zahlung fällig sind. 6.   Im   Falle   eines   drohenden,   beantragten   oder   eröffneten   Insolvenzverfahrens   werden   eingeräumte   Zahlungsziele   mit   sofortiger   Wirkung   aufgehoben   und   offene   Rechnungen sofort fällig. 7.   Sollte   für   das   Begleichen   einer   oder   mehrerer   Rechnungen   zwischen   Firmenich   und   einem   Kunden   ein   Zahlungsziel   vereinbart   werden,   welches   eine   Zahlung   in   mehreren Raten   (häufig   50   %   nach   der   nächsten   Saison   zum   01.07   und   die   restlichen   50   %   nach   der   übernächsten   Saison   zum   01.07.   desFolgejahres)   festschreibt,   so   kommt   diese Vereinbarung   einem   Darlehn   gleich,   welches   Firmenich   berechtigt   ist,   sofern   eine   Rate   unpünktlich   und   zum   vereinbarten   Zeitpunkt   nicht   vom   Kunden   überwiesen   wird,   zu kündigen und anstatt der vereinbarten Zinsen die gesetzlichen Zinsen seit Lieferung der Ware zu erheben. VII. 1.   Gelieferte   Ware   bleibt   bis   zur   vollen   Bezahlung   unser   Eigentum.   Bei   Verbindung   und   Vermischung   mit   Waren   oder   Gegenständen,   die   uns   nicht   gehören,erwerben   wir Miteigentum   gemäß   §§   947   und   948   BGB.   Die   Be-   oder   Verarbeitung   durch   den   Käufer   erfolgt   in   unserem   Auftrag,   jedoch   ohne   Kosten   für   uns.Ein   Eigentumserwerb   des Käufers   an   unserer   Vorbehaltsware   gemäß   §   950   BGB   im   Falle   der   Entstehung   einer   neuen   Sache   findet   in   keinem   Fall   statt.   Wir   sind   uns   vielmehr   mit   unserem   Käufer   darüber einig, daß das Eigentum an der neuen Sache mit seiner Entstehung an uns übergeht. Der Käufer wird diese Sache ohne Entgelt für uns verwahren. 2.   Bei   Verarbeitung   mit   anderen,   nicht   uns   gehörenden   Waren   durch   den   Käufer   werden   wir   Miteigentümer   der   neuen   Sache,   und   zwar   im   Verhältnis   des   Wertes   der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. 3.   Der   Käufer   verpflichtet   sich,   bei   einem   Weiterverkauf   der   Ware   das   Eigentum   zu   unseren   Bedingungen   vorzubehalten.   Die   aus   dem   Weiterverkauf   sichergebende Kaufpreisforderung   tritt   der   Käufer   bereits   jetzt   in   Höhe   des   Wertes   der   jeweils   verkauften   Vorbehaltsware   an   uns   ab.   Der   Käufer   ist   zur   Einziehung   der   abgetretenen Forderung   bis   auf   unseren   ausdrücklichen   Widerruf   berechtigt.   Mit   der   vollen   Bezahlung   unserer   Forderung   gehen   neben   demEigentum   an   der   Vorbehaltsware   auch   die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. 4.   Von   einer   Pfändung   oder   einer   anderen   Beeinträchtigung   unserer   Rechte   hat   uns   der   Käufer   unverzüglich   zu   unterrichten.   Auf   unser   Verlangen   hat   er   uns   Auskunft   über   den Verbleib   der   von   uns   unter   Eigentumsvorbehalt   gelieferten   Waren   und   über   die   aus   dem   Weiterverkauf   entstandenen   Forderung   zuerteilen.   5.   Pächter,   die   nach   den gesetzlichen   Bestimmungen   ihr   Inventar   verpfändet   haben   oder   eine   solche   Verpfändung   beabsichtigen,   haben   die   von   uns   unterEigentumsvorbehalt   gelieferten   Waren   im Verpfändungsvertrag   oder   in   einem   Nachtrag   einzutragen   und   unter   Angabe   kennzeichnenden   Merkmaleaufzuführen   und   sie   von   der   Verpfändung   auszuschließen.   Diese   von dem Pächter mit dem Pfandgläubiger zu treffende Vereinbarung ist bei dem zuständigenAmtsgericht niederzulegen. Hiervon sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. VIII. Geschäftsbedingungen    unserer    Lieferanten    gehen    diesen    Lieferungsbedingungen    vor.    Sie    stehen    dem    Käufer    auf    Anforderung    jederzeit    zur    Verfügung!    Besondere Garantieerklärungen der Hersteller werden von uns in vollem Umfang weitergegeben. Durch sie wird eine eigene Forderung gegen uns nicht begründet. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten Solingen. X. Der   Verkäufer   verweist   ausdrücklich   darauf,   daß   zu   einer   sachgerechten   und   vorschriftsmäßigen   Verlegung   der   gelieferten   Ware   (Folie)   gehört,   daß   ein   entsprechendes Verlegegerät    des    Verkäufers    eingesetzt    wird    (    der    Spargelfuchs).    Mängel    und    Schäden,    die    bei    Außerachtlassung    dessen    entstehen,    führeninsoweit    nicht    zu Gewährleistungsansprüchen. XI. Sollte   eine   Bestimmung   dieser   Lieferungs-   und   Zahlungsbedingungen   unwirksam   sein,   wird   die   Wirksamkeit   der   übrigen   Bestimmungen   hiervon   nichtberührt.   Der   unwirksame Teile   ist   durch   diejenige   Regelung   zu   ersetzen,   die   dem   Inhalt   der   unwirksamen   Regelungsanordnung   am   nächsten   kommt.Angemesseme   Teillieferungen   sowie   Abweichungen von der Bestellmenge von bis plus/minus 10 % sind zulässig.